- Erfahrungsberichte und Dokumentation - Deutsches Arthrose Forum -
Bitte denkt daran, dass in Deutschland das sogenante Rechtsberatungsgesetz nur Anwälten im Rahmen eines Mandats erlaubt, eine Einzelfallberatung durchzuführen. Deshalb antwortet aus Eurer persönlichen Erfahrung ... bei mir war es so und so ... oder ich würde in so einem Fall ... dies und jenes tun.
63. Eintrag von am 14.02.2006 - Anzahl gelesen : 35
Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall
0,
im Sep. 2004 zog ich mir nach einem Leitersturz in der Arbeit eine 'Pilon-tibiale-Trümmerfraktur mit grossem Innenknöchelfragment sowie Weber-B-Fraktur' zu. Bin wegen Arthrose im OSG nun 30% erwerbsmindernt eingestuft und bekomm auch eine kleine Erwerbsminderungsrente. Meiner Freundin wurde bei einem Erste-Hilfe-Kurs erzählt man hätte noch zusätzlich Anspruch auf Schmerzensgeld.
Kennt sich jemand im allgemeinen darüber aus oder hat Erfahrung damit gemacht.
A.
3. Antwort
von am 17.02.2006
A., was Du schreibst stimmt - das alles habe ich auch bei meiner Umschulung bekommen. Auch mein Kontakt zu meinem zuständigen Sachbearbeiter ist sehr gut und sie sind immer bemüht mir zu helfen, auch jetzt als Frührentner. Vor allem die medizinischen Leistungen sind sehr gut und was der Arzt verordnet bekomme ich auch. Ich könnte es mir nicht besser wünschen. Ich denke das war das positive an meinem Unfall, dass es ein Wegeunfall war. Alles Gute wünscht dir B..
2. Antwort
von am 17.02.2006
Ich habe mich nun kundig gemacht. Die BG zahlt grundsätzlich KEIN Schmerzensgeld dafür gibts aber viele viele andere finanzielle Leistungen. Neben einer möglichen Erwerbsminderungsrente gibt´s unter Umständen Kleidergeld. Wenn eine Umschulung nötig ist wird in der Regel einiges bezahlt. Eine geringere Vergütung wird bei meiner BG ausgeglichen, Lehrmittel, Fahrtkosten und die Sozialversicherungsbeiträge übernimmt sie auch. Und wenn ich länger als acht Stunden ausser Haus bin (Hin-und Rückweg wird mitgerechnet) gibt´s bei mir sogar Verpflegungsgeld. Wahrscheinlich ist es von BG zu BG unterschiedlich. Bei meiner fühle ich mich auf jeden Fall sehr gut aufgehoben da sie mit allen Mitteln versuchen mich ins Arbeitsleben wieder zu integrieren und für die Zukunft abzusichern
A.
1. Antwort
von am 15.02.2006
A., aus meiner eigenen Erfahrung kann ich Dir sagen, dass ich nach meinem Wegeunfall (ist das gleiche wie ein Arbeitsunfall) kein Schmerzensgeld bekommen habe und so was auch noch nie gehört habe. Aber wenn Du es ganz genau wissen willst, frage einfach bei der für Dich zuständigen Stelle nach! Alles Gute wünscht Dir B.
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